Ausfuhrversicherung (Zoll)
Für Überführungen ins Ausland von Fahrzeugen, die nicht behördlich gemeldet sind, bieten wir die Ausfuhrversicherung an. Die Anerkennung des Versicherungsschutzes im Ausland ist durch ein internationales Abkommen zwischen den Ländern gesichert, die auf dem internationalen Versicherungsschein (Grüne Karte) aufgeführt sind, sofern die Zulassungspapiere von einer amtlichen Stelle ausgefüllt sind. Bei der Ausfuhrversicherung handelt es sich um eine reine Haftpflichtversicherung deren Laufzeit von 9 Tagen bis zu einem Jahr bedarfsgerecht gewählt werden kann.

Kurzzeitversicherung
Wenn ein Fahrzeug ohne Zulassung erworben wird, benötigen sie für die Kfz-Überführung eine Kurzzeitversicherung in Verbindung mit einem Überführungskennzeichen. Im europäischen Ausland ist eine Nutzung der Kurzzeitkennzeichen nur in Verbindung mit der grünen, internationalen Versicherungskarte (Grüne Versicherungskarte) in den Ländern, die auf der Rückseite der Karte aufgezählt sind, möglich. Wenn Sie ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen wollen, sollten Sie das Ausfuhrkennzeichen in Verbindung mit einer Ausfuhrversicherung verwenden.
